Vielen Dank, dass Sie sich 5 bis 10 Minuten Zeit nehmen. Es geht um die sogenannten «Familienfälle» bei eidgenössischen Volksinitiativen und Referenden. Konkret um Unterschriftenlisten, bei denen eine Person Name und Vornamen mehrerer Unterzeichnender einträgt, etwa für Familienmitglieder oder Mitbewohnende.
Als Stiftung für direkte Demokratie interessiert uns, wie sich die neue Bescheinigungspraxis auswirkt. Im Oktober 2025 hat die Bundeskanzlei festgelegt, dass Unterschriften «von gleicher Hand» (Code d) grundsätzlich als ungültig gelten. Im April 2026 wurde die Richtlinie präzisiert: Für «Familienfälle» muss neu zumindest eine Unterschrift bescheinigt werden.
Ihre Angaben behandeln wir vertraulich. In der Auswertung sind keine Rückschlüsse auf einzelne Gemeinden möglich.